Interne Betätigung der Unternehmen des KKMU-Sektor

Die Unternehmen des KKMU-Sektor – egal wie hervorragend und wettbewerbsfähig ihre Produkte, Dienstleistungen sind – können nicht effizient und erfolgreich sein, wenn im Hintergrund ihre interne Organisation nicht stabil ist.

 

Rechtliche Struktur eines Unternehmens

 

Eine der Voraussetzungen für die stabile Basis bildet die entsprechende Regelung der Eigentümer- und Managementverhältnisse.  Dadurch können die Streite unter den Gesellschaftern – welche zum Ende einer Unternehmung führen können – vermieden werden und einen entsprechenden Hintergrund für die Eigentümernachfolge schaffen.

Mit derselben Regelung kann ein verant­wortungsvolles und wirksames Unternehmens­management bzw. Leitungssystem aufgestellt werden, wodurch die Gegensätze und Interessenkonflikte zwischen den Gesellschaftern und dem Management geschlichtet werden können.

Dazu sind entsprechende Gesellschaftsverträge, Gründungsurkunden, Gesellschaftervereinba­rungen, Options- und Vorkaufsverträge und Managerverträge, eventuell Testaments, eheliche Güterrechts- und Vermögensverwaltungsverträge nötig.

Unsere Kanzlei kann – anhand vieljähriger Erfahrungen auf diesem Gebiet – rechtliche Unterstützung für den KKMU-Sektor leisten.

 

Arbeitsrechtliche Verbindungen     

 

Infolge Zunahme der Zahl der Arbeitnehmer, oder Auftritts der Betriebsräte oder Gewerk­schaften können die Verhältnisse des Arbeitswesens sehr kompliziert werden. Die nicht entsprechende Ausgestaltung der arbeitsrecht­lichen Verhältnisse kann in einem besseren Fall nur Verluste verursachen, z.B. die im Rahmen einer Arbeitskontrolle verhängte Strafe wegen nicht entsprechender Kündigung, nachteiliger oder ansonsten rechtswidriger Maßnahme, nicht entsprechender Entlohnung oder Arbeitszeit­regelung oder wegen eines verlorenen arbeitsgerichtlichen Prozesses; in einem schlimmeren Fall kann sie aber sogar zur Verhinderung oder Einstellung der Arbeit führen, z.B. bei einer Streik-Situation.

Die Philosophie unserer Kanzlei in diesem Bereich liegt grundsätzlich in der Prävention/Vorbeugung und in der Zurückdrängung der Zahl der für den Arbeitgeber nachteiligen Verfahren auf so niedrig wie es nur möglich ist. Dabei helfen den Mitarbeitern unserer Kanzlei die durch Lösung der manchmal sehr komplexen Probleme erworbenen Erfahrungen. Darauf basierend können wir dem KKMU-Sektor in allen Gebieten des Arbeitsrechts effizient Hilfe leisten.

 

Auftritt eines Investors

 

Es kann auch bei den Unternehmen des KKMU-Sektors vorkommen, dass Einbeziehung eines Investors notwendig ist, entweder zwecks Finanzierung, oder zur Entwicklung der Tätigkeit, oder wegen Erfolgs des Unternehmens erscheinen Interessenten, die einen größeren Teil des Unternehmens oder das ganze Unternehmen ankaufen würden.

Die gewöhnlichen Verfahren in diesen Fällen, die Geheimhaltungsvereinbarungen, die Absichtser­klärungen, Due Diligence, Vertragsverhandlungen, die Erfüllung der Bedingungen des Investors und des Käufers bedeuten ziemlich große Belastung und Schwierigkeit für die Unternehmen des KKMU-Sektors, für deren Eigentümer und Managements.

 

Unsere Kanzlei, mit zahlreichen Investitions- und Firmenankaufstransaktionen hinter sich, kann die Schwierigkeiten aus diesen Verfahren wesentlich erleichtern, so kann die Leitung der Unternehmen Zeit und Kosten sparen, ganz zu schweigen davon, dass die Nachteile aus dem mangelhaften Wissen der professionellen Anleger oder Käufer durch Inanspruchnahme der Unterstützung eliminiert oder reduziert werden können.

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