Vermögensmanagement
Bei den Privatpersonen ist eine immer öfters vorkommende Frage die Sorge für Ehepartner, Kinder oder Sorge für andere Verwandten, Abtrennung der Unternehmervermögen von den Privatvermögen, Management von Risiken der Haftung aus der Unternehmungstätigkeit hinsichtlich des Privatvermögens, Trennung, Teilung der Vermögen der Ehepartner.
Testaments, Anordnungen für Todesfälle, andere Erbrechtsvereinbarungen, eheliche Güterrechtsverträge, treuhänderisches Vermögensmanagement, die gesellschaftsrechtlichen Mittel sind dies alle entsprechende Instrumente zum Verwalten dieser Themen wobei die Mitarbeiter unserer Kanzlei den Privatpersonen als Mandanten mit Hilfeleistung gerne zur Verfügung stehen.